Unsere inhaltliche Expertise beruht vor allem auf fünf Fachbereichen:

Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
Banken- und Finanzmarktrecht
Prozessrecht
Private Klienten

Daneben pflegen wir drei fachbereichsübergreifende Kompetenzzentren:

Wohnsitznahme und Migrationsrecht
Arbeitsrecht und berufliche Vorsorge
Stiftungen, Vereine und andere Nichtregierungsorganisationen (NGO)

Wir legen grossen Wert auf die interne Zusammenarbeit in interdisziplinären Teams, um massgeschneiderte Lösungen zur Umsetzung der Vorhaben unserer Mandanten zu finden. Die Mitglieder unserer Teams arbeiten eng zusammen, um sowohl in der Beratungsphase wie auch in laufenden Rechtsverfahren eine umfassende und auf die konkrete Situation abgestimmte Unterstützung unserer Klientinnen und Klienten zu gewährleisten.

STEUERRECHT

Zurückblickend auf mehr als fünfzig Jahre Erfahrung unterstützt unser Steuerteam unsere Klienten in allen Bereichen des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Unsere Klientschaft besteht aus natürlichen und juristischen Personen, aber auch aus Gemeinwesen, gemeinnützigen Institutionen und Nicht-Regierungsorganisationen.

Unsere Expertise deckt insbesondere die direkte und indirekte Besteuerung juristischer Personen, die Besteuerung natürlicher Personen sowie die Verbrauchs- und Transaktionssteuern ab.

Zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen ehemalige Mitglieder von Steuerbehörden und Gerichten. Darüber hinaus verfügen wir über ein Netzwerk von Korrespondenten in der Schweiz und im Ausland, um die internationalen resp. lokalen Aspekte der von uns bearbeiteten Fälle bestmöglich zu erfassen. Das starke akademische Engagement mehrerer Mitglieder unseres Teams stellt sicher, dass unsere Arbeit auf den jüngsten Erkenntnissen in diesem Fachgebiet basiert.

Besteuerung natürlicher Personen

Unsere Tätigkeitsbereiche decken insbesondere folgende Aspekte ab:

 

Besteuerung juristischer Personen

Wir beraten unsere Klienten insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Verbrauchs- und Transaktionssteuern

Wir beraten Unternehmen in steuerlichen Fragen ihrer Geschäftstätigkeit in der Schweiz und im Ausland. Diese Expertise umfasst hauptsächlich:

Wir verfügen insbesondere auch über besondere Erfahrungen in der Mehrwertsteuerberatung für Gemeinwesen, öffentliche Körperschaften und akademische Einrichtungen (Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Körperschaften, Forschungskooperationen usw.). Darüber hinaus unterstützen wir auch Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen bei der Bearbeitung ihrer Mehrwertsteuerfragen und bei Verfahren hinsichtlich der Entlastung von der Mehrwertsteuer .

WIRTSCHAFTSRECHT

Das Team unserer Wirtschaftsrechtsgruppe verfügt über fundierte Fachkenntnisse und zwanzig Jahre Erfahrung im Gesellschafts- und Vertragsrecht sowie in der Sanierung von Unternehmen. Unsere Kanzlei ist ausserdem auf Datenschutzrecht spezialisiert.

Gesellschafts- und Vertragsrecht

Wir verfügen über ausgewiesene Fachkenntnisse im Gesellschafts- und Vertragsrecht und beraten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Sanierung von Unternehmen

Dank unserer branchenübergreifenden Kompetenzen können wir Ihnen eine fachliche fundierte und praxisorientierte Unterstützung im Bereich der Unternehmenssanierung bieten. Unsere Beratung umfasst insbesondere:

Datenschutz

Wir waren eine der ersten Anwaltskanzleien in der Schweiz, die eine auf das Datenschutzrecht ausgerichtete Fachgruppe gebildet hat. Seither erbringen wir Dienstleistungen namentlich in folgenden Bereichen:

BANKEN UND FINANZMARKTRECHT

Unsere Kompetenzen im Bank- und Finanzrecht sowie im Kapitalmarktrecht umfassen insbesondere:

PROZESSFÜHRUNG

Unsere Prozessführungsgruppe begleitet institutionelle und private Klienten der Kanzlei in allen zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Streitigkeiten vor Schweizer Behörden und Gerichten. Unsere Experten bearbeiten komplexe Fälle, die oft interkantonale oder internationale Bezüge aufweisen. Sie können sich dabei auf ein solides Netzwerk von Korrespondenten in der ganzen Schweiz und im Ausland stützen.

Prozessführung

Unser Team steht unseren Klienten zur Verfügung, um sie bereits bei der Prozessvorbereitung strategisch zu beraten und ihre Interessen vor Behörden und Gerichten zu vertreten und zu verteidigen. Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

 

Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrecht

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrecht. Unternehmen und Privatpersonen vertrauen uns ihre sensibelsten Fälle an und wir vertreten sie vor den kantonalen und eidgenössischen Behörden (insbesondere: Bundesanwaltschaft, Eidgenössische Steuerverwaltung [ESTV], Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO], Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit [BAZG]) namentlich auch in folgenden Bereichen:

Interne Untersuchungen

Wir haben grosse Erfahrungen im Bereich von internen Untersuchungen aufgebaut. So sind wir in der Lage, interne Untersuchungen bei Unternehmen sowie administrative, disziplinarische oder regulatorische Untersuchungen für öffentliche Einrichtungen durchzuführen. Unter der Leitung eines ehemaligen Bundesstaatsanwalts kann unser Team abhängig vom rechtlichen Kontext und den Bedürfnissen unserer Klientschaft auf die Unterstützung von Mitgliedern der Bank-, Handels- oder Steuergruppen zählen.

PRIVATPERSONEN

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Erb- und im Familienvermögensrecht im schweizerischen und internationalen Kontext. Wir beraten Privatpersonen bei der Strukturierung ihres Vermögens sowie bei der ehegüter- und erbrechtlichen Planung, um ihnen eine massgeschneiderte Lösung anzubieten, mit der sie entspannt in die Zukunft blicken können. Als vertrauenswürdige Partner werden die Mitglieder unseres Teams regelmässig als Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter, Vorsorgebeauftragte für den Fall der Handlungsunfähigkeit oder als Beistände ernannt.

In enger Zusammenarbeit mit unserer Steuergruppe und unserer Prozessgruppe unterstützen und vertreten wir unsere Kunden auch bei Erbschaftsstreitigkeiten.

ÜBERGREIFENDE BEREICHE

Einwanderung

Unser Team verfügt über die alle nötigen Erfahrungen, um die Erteilung von Arbeitsbewilligungen (auch für entsandte Arbeitnehmende), Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit (auch aus wichtigen öffentlichen Interessen)  oder zu Ausbildungszwecken sowie Bewilligungen im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen zu bearbeiten. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf Änderungen der Aufenthaltsgenehmigung bei Änderung des Aufenthaltszwecks sowie bei schwerwiegenden Härtefällen. Weiter sind wir in der Lage, unsere Klienten im Rahmen des Meldeverfahrens für kurzfristige Erwerbstätigkeiten zu unterstützen. Schliesslich begleiten wir Mandanten auch  bei im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Verzicht auf die Schweizer Staatsbürgerschaft oder sogar bestimmte ausländische Staatsbürgerschaften.

Arbeitsrecht und Vorsorge

Dank unserer interdisziplinären Kompetenzen begleiten wir unsere Klienten in allen Fragen des Arbeitsrechts, der beruflichen Vorsorge und der Sozialversicherungen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

Stiftungen, Vereine und NGOs

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Analyse und Anwendung von Vorschriften für internationale Organisationen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen. Wir bieten umfassende und ganzheitliche Rechtsdienstleistungen, die von der Errichtung einer rechtlichen Struktur über die Beratung in Fragen der Unternehmensführung und ganz allgemein die erfolgreiche Umsetzung von  Projekten innerhalb von Institutionen bis hin zur Erlangung der Steuerbefreiung und der Mehrwertsteuerpflicht reichen.

Mehrere Mitarbeitende unserer  Kanzlei sind persönlich in Leitungsorganen von Stiftungen oder steuerbefreiten Vereinen tätig und können somit unseren Klienten ihre praktische Erfahrung zur Verfügung stellen.