Newsletter – Mehrwertsteuer – Februar 2026

13 Februar 2026 API-2.jpg OA-sans-photo-vignette-homme.jpg Glauser_Pierre-Marie_637new.jpg Tissot-Benedetto_Anne-637new.jpg

Dritte Ausgabe des Newsletters zum Thema Mehrwertsteuer mit besonderem Schwerpunkt auf der Steuer auf den Erwerb von Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten.

Warum kommen wir auf dieses Thema zurück? Weil dieser Mechanismus der Selbstveranlagung weitgehend unbekannt ist, obwohl er für Empfänger von Dienstleistungen ausländischer Lieferanten, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerlich registriert sind, erhebliche steuerliche Risiken mit sich bringen kann, insbesondere für:

Diese Erinnerung ist zu Beginn des Jahres besonders wichtig: Die Frist für die Meldung der Erwerbssteuer für das Jahr 2025 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) endet am 28. Februar 2026.

Lesen Sie unseren Newsletter in fr – en – de, um mehr über diese Regelung und ihre praktischen Auswirkungen zu erfahren:

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