Neue Etappe – Berater im Sinne des GwG

13 Oktober 2026

Seit dem 1. Oktober gelten auch für uns neue regulatorische Anforderungen.
Wir freuen uns, dass unsere Kanzlei die umfangreichen administrativen Vorbereitungsarbeiten rechtzeitig abgeschlossen und somit den Anschluss an die Selbstregulierungsorganisation fristgereicht umgesetzt hat.
Somit können wir seit dem 1. Oktober unsere Pflichten als Berater im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG) wahrnehmen.