Newsletter – Mehrwertsteuer – Februar 2026
13 Februar 2026
Dritte Ausgabe des Newsletters zum Thema Mehrwertsteuer mit besonderem Schwerpunkt auf der Steuer auf den Erwerb von Dienstleistungen von ausländischen Lieferanten.
Warum kommen wir auf dieses Thema zurück? Weil dieser Mechanismus der Selbstveranlagung weitgehend unbekannt ist, obwohl er für Empfänger von Dienstleistungen ausländischer Lieferanten, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerlich registriert sind, erhebliche steuerliche Risiken mit sich bringen kann, insbesondere für:
- Privatpersonen,
- Unternehmen, die nicht als Mehrwertsteuerpflichtige registriert sind, und
- Unternehmen, die kein vollständiges Recht auf Vorsteuerabzug haben oder die Pauschalmethode anwenden.
Diese Erinnerung ist zu Beginn des Jahres besonders wichtig: Die Frist für die Meldung der Erwerbssteuer für das Jahr 2025 an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) endet am 28. Februar 2026.
Lesen Sie unseren Newsletter in fr – en – de, um mehr über diese Regelung und ihre praktischen Auswirkungen zu erfahren:

